Grundsätze der Sanierungsberatung
Sanieren in 4 Schritten
1.1 In einem Erstgespräch wird zunächst abgeklärt worum es dem Bauherren geht, was seine Ziele sind und was die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind.
Darüber hinaus werden die technischen Grundsätze der Sanierung durchgesprochen und die Optionen für mögliche Förderszenarien erklärt.
1.2 Es wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen.
1.3 Ggf. wird eine Förderantrag für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gestellt.
ANMERKUNG: ein iSFP ist keine Voraussetzung für spätere Förderungen im Rahmen der Umsetzung. In einigen Fällen hat der Weg über den iSPF aber erhebliche wirtschaftliche Vorteile.
1.4 Die Bestandsaufnahme.
Es wird eine Vorortbegehung durchgeführt.
– Dabei werden alle erdenklichen Unterlagen gesammelt, gesichtet und soweit irgend möglich mit dem IST-Bestand abgeglichen,
– bauliche Besonderheiten abgefragt (gibt es z.B. Zuglufterscheinungen oder Räume die immer zu kalt oder zu warm sind, etc.)
– auf Bauschäden abgeklopft (Putzrisse, Feuchtigkeit, Schimmelbildung, etc.)
– der Anlagenbestand (Heizung, Warmwasser. etc.) aufgenommen (Typenschilder, Verbrauchsdaten, Leitungszustand, Umwälzpumpen, etc.)
– individuelle Nutzung wird abgefragt (Belegungsdichte, Heiz- und Lüftungs-Verhalten, etc.)
– etc.
1.5 Umsetzung in eine SW-basierte energetische Gebäudesimulation
1.6 Erarbeitung von Sanierungsvarianten
1.7 Abschlussbesprechung und ggf. Fertigstellung des iSFP (einreichen beim Fördermittelgeber) und Abruf der iSFP Fördermittel.
2.1 Die Planungsphase beginnt immer mit einer (oder mehreren Entscheidungen), ob, in welchem Umfang und in welchem Rahmen Förderungen beantragt werden sollen.
– Es geht immer um die Entscheidung: Förderung JA/NEIN.
– Und darum ob die Förderungen im Rahmen von Einzelmaßnahmen oder ggf. als KfW-Effizienzhaus durchgeführt werden sollen (z.T. gehen auch Kombinationen aus Beiden).
2.2 Es wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen.
2.3 Für die anvisierten Maßnahmen werden Förderanträge vorbereitet / erstellt.
– Dazu passende Angebote werden für die betroffenen Gewerke eingeholt (sie berücksichtigen die förderrelevanten Vorgaben: formal und technisch in Leistungsverzeichnissen).
– Die Angebote werden auf Konformität mit den Förderbedingungn geprüft.
2.4 Es werden entsprechende Förderanträge beim BAFA oder KfW gestellt (bei der KfW-Effizienzhausfördeung ist immer die Hausbank einzubinden).
ANMERKUNG: Erst ab Erhalt der Förderzusage sind die beantragten Fördergelder, für einen bestimmten Zeitraum, für den Antragsvorgang im Bundeshaushalt bereitgestellt und es kann mit den geplanten Arbeiten begonnen werden.
2.5 Nach Abschluss aller planerischen Maßnahmen (inklusive Genehmigungsverfahren) kann mit der Durchführung begonnen werden.
Ist eine Förderung beantragt, sind die „Technischen Mindestanforderungen“ für die Ausführung der Maßnahmen strikt einzuhalten.
Diese Mindestanforderungen betreffen sowohl technische, wie auch prozedurale Anforderungen. Damit ist gemeint welche ausführenden Personen beteiligt sind und wie ggf. eine korrekte Umsetzung einer Maßnahme zu belegen / dokumentieren ist.
Ein Beispiel hierfür sind z.B. Handwerkererklärungen, oder formelle Nachweisblätter für den „hydraulischen Abgleich“. Welche das jeweils sind hängt von der Maßnahem ab.
Dazu gehört auch, dass der Energieberater in der Bau- / Umsetzungsphase eine oder ggf. mehrere Begehungen vornimmt und dabei, zuvor klar definierte, energetische Umsetzungsvorgaben überprüft und dokumentiert.
– In der letzten Phase werden alle Nachweisunterlagen gesammelt, durch den Energieberater auf Konformität mit den „technischen Mindestanforderungen“ geprüft und in einem Dossier gebündelt.
– Alle Rechnungen werden durch den Antragsteller eingesammelt und durch den Energieberater auf die förderfähigen Kosten hin überprüft.
– Dann werden alle relevanten Unterlagen beim Fördergeldgeber eingereicht und die Ausschüttungen der Förder- oder Tilgungszuschüsse beantragt (nicht zu verwechseln mit der Ausschüttung von KfW-Förderdarlehen; hierfür sprechen Sie mit ihrer Hausbank).
– Dem Bauherren wird das vollständige Dossier übergeben.