Sanieren, aber wie?
Bei den meisten von uns wird am Anfang die Feststellung stehen:
Ich muss was tun, aber wo fange ich an?
Vermutlich sehen Sie in der energetischen Sanierung eine Belastung zu der Sie per Gesetz gezwungen werden.
Man kann es auch anders sehen und zu dem Ergebnis kommen, dass in diesem Fall das Gesetz tatsächlich schützt. Nicht nur vor abstrakten Klimafolgen, die irgendwann in der Zukunft einmal eintreten werden (tatsächlich erleben wir diese Folgen bereits jetzt sehr heftig), sondern auch vor massiven wirtschaftlichen Schäden.
Denn diesen werden wir nicht entgehen, wenn das Ruder nicht endlich herumgerissen wird in Richtung auf eine nachhaltige Klimazukunft.
Wir haben die Wahl: Jetzt investieren (sanieren), oder zu akzeptieren, dass unser Hab und Gut ggf. einfach abbrennt, vom Sturm davongeweht wird oder die Flut spült es ins Nichts.
Wenn wir vorgesorgt haben können wir ggf. noch auf eine Versicherung zurückgreifen. Aber irgendwann werden auch die Prämien dafür durch die Decke schießen oder Risiken lassen sich nicht mehr versichern.
Und dann?
Was auch immer Sie emotional damit verbinden, gehen Sie es einfach an und verschaffen sie einen versachlichten Überblick.
… nein, müssen Sie nicht. Es gibt ein sehr breites Instrumentarium der Aufgabe entgegen zu treten.
1. Das viel (aber zu unrecht) gescholtene Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt den Handlungsrahmen vor, wie in Deutschland energetisch gebaut werden soll und wie mit dem Gebäudebestand umgegangen werden soll.
2. Um wirksame Anreize zu setzen und die finanziellen Lasten abzufedern, hat die Bundesrepublik die „Bundesinitiative Effiziente Gebäude“ (BEG) aufgesetzt. Damit können Sie einen großen Teil der Kosten / Investitionen gefördert bekommen und für sich wirtschaftliche Vorteile erzielen.
Sie haben die Wahl: entweder minimalistisch die Anforderungen des GEG erfüllen (Gesetzeskonformität) oder Sie holen sich Hilfe aus der BEG.
Die BEG stiftet an, eine Person vom Fach hinzuzuziehen, die Ihnen im Dickicht der energetischen Sanierung zur Seite steht. Dafür wurde der „zertifizierte Energieeffizienzexperte“ erfunden (für Teilbereiche kann das auch der Heizungsbauer sein). Die Idee ist, sich möglichst breit mit dem Thema Sanierung zu beschäftigen.
3. Dafür wurde der „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erfunden. In ihm wird ein Gebäude nach einem sehr starren und standardisierten Verfahren bewertet.
Ziel soll es sein alle Aspekte der Sanierung zu betrachten und gleichzeitig eine Vergleichbarkeit aller Gebäude in Deutschland zu gewährleisten. Damit schafft man Transparenz über seine Immobilie und bundesweite „Fördergerechtigkeit“, weil der iSFP im ersten Schritt Gebäude einheitlich bewertet und das zur Grundlage gezielter Förderkonfigurationen macht.
Das schöne beim iSFP ist, dass er einen hervorragenden Überblick verschafft, alle Sanierungs-Optionen auf den Tisch legt, aber zu nichts verpflichtet. Zusätzlich wird der iSFP durch das BEG massive gefördert, um damit einen sehr niederschwelligen Anreiz zu setzen ganz gezielt Maßnahmen bewerten und planen zu können.
Im iSFP wird zunächst ein Bestand analysiert. Dabei wird die Gebäudegeometrie, die energetischen Bauteileigenschaften und die vollständige Anlagentechnik erfasst und dokumentiert.
Daraus wird die energetische Qualität (die Energieeffizienzkasse) des Gebäudes bestimmt.
Darauf aufbauend werden Sanierungsmaßnahmen simuliert und bzgl. ihrer energetischen Auswirkungen, der Kosten und der Amortisation bewertet.
Diese Maßnahmen werden zunächst in Einzelschritten durchgerechnet und final soweit zusammengefasst, das ein logisches Sanierungskonzept in mehreren Schritten dabei heraus kommt, das im iSFP immer in einer KfW-Effizienzhausklasse (EH) mündet.
Da der iSFP, aus oben genannten Gründen, sehr standardisiert ist, können die wirtschaftlichen und energetischen Betrachtungsergebnisse zunächst erheblich von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Der tatsächliche Energieverbrauch ist typisch deutlich geringer als er im iSFP berechnet wird.
Zu nennen sind hier im Wesentlichen 3 Gründe:
1. bezieht sich der iSFP immer auf den gleichen Klimareferenzort in Deutschland. Regionale klimatische Eigenheiten bleiben also unberücksichtigt.
2. bleibt die Belegungsdichte von Wohnungen unberücksichtigt. Es ist egal wieviel Leute in einer Wohnung leben,
3. bleiben individuelle Verhaltensweisen der Bewohner ebenfalls vollkommen unberücksichtigt. Ob die Bewohner in bestimmten Räumen die Heizung herunter regeln oder nicht, oder ob die Fensterlüftung regelmäßig durchgeführt wird oder nicht, etc. bleibt vollkommen unberücksichtigt.
Damit hat man eine hervorragende Grundlage, um vergleichbar im gesamten Bundesgebiet, individuelle Gebäude und ggf. die dazu passenden energetischen Sanierungsmaßnahmen zu bewerten.
Erst ganz am Schluss wird eine Projektion auf die tatsächlich/individuell vorliegenden Energieverbräuche gemacht und die Sanierungskosten, bzw. Amortisationszyklen daran angepasst.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) darf nicht als Bauplanungsunterlage verwendet werden.
Der iSFP ist ein Werkzeug, den IST-Zustand eines Gebäudes zu beschreiben und Sanierungskonzepte zu entwickeln (Handlungvorschläge zu machen), nicht mehr und nicht weniger.
Eine Verwendung als Bauplanungsunterlage verbietet sich alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen, da die Phasen Sanierungberatung und Baubegleitung faktisch von einander getrennt zu betrachten sind.
– Ein iSFP kann erstellt werden, ohne dass dessen Inhalte umgesetzt werden müssen (Sanierungsberatung)
– Die Durchführung einer Baubegleitung (Planung- , Durchführung- und Nachweisphase) wird nicht zwangsläufig durch den selben Energieberater durchgeführt, der den iSFP erstellt hat.
Der iSFP dient der Kommunikation zwischen Energieberater und Kunde während der Sanierungberatung.
Keinesfalls ist er ein Planungselement in der Umsetzung (Baubegleitung).
Es obliegt immer der Verantwortung des beauftragen Planers während der Baubegleitung (Realisierung eines konkreten Sanierungsschritts) die Richtigkeit der planerischen Grundlagen zu gewährleisten, egal ob ein iSFP existiert oder nicht. In der Regel geschieht das über Leistungsverzeichnisse die den Angebotsaufforderungen an die Gewerke beigefügt werden.
Ist mit der Erstellung des iSFP und der Baubegleiter die selbe Person / Organisation beauftragt, werden diese selbstverständlich darauf zurückgreifen (das ist das Vertrauen in die eigene Arbeit) und die Leistungsverzeichnisse entsprechend schreiben. Keinesfalls jedoch kann sich eine Dritte Instanz darauf berufen auf die Arbeit eines anderen zu vertraut zu haben, um sich damit zu enthaften.
Es ist sehr wichtig das zu verstehen.
Wäre es anders könnten keine niederschwelligen iSFP`s erstellt werden.