Was ist eine Heizlastberechnung?

Mit der Heizlast (oder auch Gebäudeheizlast) wird bestimmt wieviel Wärmeleistung Sie in ein Gebäude einbringen müssen (die Einheit dafür ist Kilowatt [kW]), um es bei bestimmten Bedingungen „warm“ zu bekommen. 
Letztlich ist es genau die Wärmeleistung, die Sie durch das Zu-Heizen in das Gebäude stecken, um alle Wärmeverluste durch die Gebäudehülle auszugleichen. Stecken Sie mehr rein, wird es wärmer im Haus. Stecken Sie weniger rein, wird es kälter.

Diese Heizlast / Heizleistung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

1. den Verlusten durch Wärmeleitung, durch die Bauteile des Hauses (Außenwände, Fenster, Dach, etc.) in die Umgebung, bei der kältesten anzunehmenden Außentemperatur (Normaußen- oder Auslegungs-Temperatur und veröffentlicht für jede Postleitzahl in Deutschlang) und

2. durch Lüftungsverluste. Das können Verluste durch Undichtigkeiten sein, oder das bewusste Lüften (Kipplüftung, Stoßlüften, Querlüften, etc.). Grundlage ist die sogenannte „hygienische Mindestluftwechselrate“.

Die Heizlastberechnung berücksichtigt keine Verluste, die z.B. in der Heizung selbst (Wärmeerzeugung), der Wärmepufferung (z.B. Speicherverluste), oder der Wärmeverteilung entstehen.
Die Heizlast wird benötigt, um eine Heizung zu dimensionieren.

Die „raumweise“ Heizlast berechnet sich genauso wie die Gebäudeheizlast, aber sie ist begrenzt auf, wie der Name schon sagt, einzelne Räume der Wohnung, oder des Gebäudes.
Benötigt wird sie, um damit für jeden einzelnen Raum die Wärmeverteilung (Heizkörper, Fußbodenheizkreise, etc.) zu dimensionieren.
Letztlich muss ein Heizkörper genau die Leistung abgeben können, die der betroffene Raum benötigt.

Die Abgabeleistung der Wärmeverteilung bestimmt sich aus der Heizfläche (geometrische Abmessungen und Typ eines Heizkörpers, oder Fußbodenheizkreises), sowie der Menge des sie durchströmenden Heizwassers und dessen Temperaturdifferenz zwischen Eingang (Vorlauftemperatur) und Ausgang (Rücklauftemperatur) des Heizkörpers / Fußbodenheizkreises.

Sind in allen Räumen und alle Wärmeverteilungen auf möglichst dieselbe Vorlauftemperatur ausgelegt, spricht man von einem „hydraulisch abgeglichenen System“. Der Prozess heißt „hydraulischer Abgleich nach Verfahren B„.

Dieses Verfahren ist heute die „anerkannte Regel der Technik“ und so vom ausführenden Handwerker zu bestätigen.
Im Falle einer BEG-geförderten Maßnahme führt ein nicht nach Verfahren B, hydraulisch abgeglichenes System, automatisch zum Förderversagen.

Die „raumweise“ Heizlastberechnung ist daher heute elementar für die Installation eines neuen Heizungssystems, egal ob Neubau oder Sanierung.